Blei Grenzwert TrinkwvGrenzwert Blei

2011: Im Zuge der neuen Trinkwasserverordnung soll der Grenzwert für Blei von bislang zulässigen 25 Mikrogramm/l auf 10 Mikrogramm/l gesenkt werden. Diese Neuerung tritt zum Jahr 2013 in Kraft. Einerseits soll eine Vereinheitlichung der EU Richtlinien und Grenzwerte stattfinden, andererseits soll der neue Grenzwert für Blei langfristig darauf abzielen, dass alte, bleihaltige Rohrleitungen ausgetauscht werden müssen und durch nicht gesundheitsschädliche Wasserrohre ersetzt werden müssen. Ab 2023 wurde die TrinkwV wieder novelliert. Hierzu sind zu Blei ebenso neue Punkte vorgesehen. Sie unten im weiteren Text.

 

Wie kommt Blei ins Wasser

Bleibelastung im Trinkwasser wird durch alte Rohrleitungen verursacht, die gerade in alten Hausinstallationen, Altbauten und historischen Gebäuden noch oft zu finden sind. Blei gehört zu den chemischen Verunreinigungen im Wasser, die bei einer Hausinstallation mindestens einmalig überprüft werden sollten. Als gesundheitsschädliches Schwermetall kann sich über das Trinkwasser aufgenommenes Blei in den inneren Organen anreichern. Deshalb ist durch die neue Trinkwasserverordnung der zulässige Grenzwert für Blei gesenkt worden. Diese Neuerung tritt zum Jahr 2013 in Kraft.

 

Empfehlungen gegen Blei im Wasser

Wenn Sie von Ihren Kunden nach Empfehlungen gegen Blei im Wasser gefragt werden, können Sie folgende Hinweise geben. Ist Blei in den Rohren vorhanden, sollte das Wasser immer eine Weile ablaufen, bevor es zum menschlichen Genuss verwendet wird. Da sich Blei in stehendem Wasser in den Rohrleitungen über einen längeren Zeitraum anreichern kann, ist diese Vorlaufzeit wichtig, da sich dabei die Bleikonzentration wieder kurzzeitig senken kann. Längerfristig sollten Sie Ihre Kunden jedoch darauf hinweisen, dass bei gesundheitsschädlichen Bleirohren und hinsichtlich der Grenzwertsenkung für Blei 2013 eine Sanierung der Wasseranlage und ein Austauschen der Bleirohre sinnvoll wäre.

 

Trinkwasserverordnung: Änderung 2023

Mit der Novellierung im Juni 2023 müssen nun die Betreiber den Werkstoff Blei bis Anfang 2026 komplett aus der Trinkwasserinstallation beseitigen (siehe § 17). Ab Anfang 2028 gilt der Grenzwert von 0,005 mg/l. Eine Überschreitung liegt vor, sofern der Grenzwert z.B. im Rahmen der gestaffelten Stagnationsprobenahme bei einer Probe überschritten ist (S0, S1 oder S2).

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.