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Deutsche Wasserakademie

Salucor GmbH
Raiffeisenstr. 27-29
70794 Filderstadt

Geschäftsführer: Isabel Stein, Martin Stein, Adresse siehe oben
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: HRB 736869

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE276275462

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E-Mail: kontakt@deutsche-wasserakademie.de

Tel.: 0711 219536 86
(Mo-Fr) 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Fax.: 0711 / 21 953 650




ICP-Analytik GmbH & Co. KG

Brandenburger Platz 1
24211 Preetz

Geschäftsführer: Dr. Ulf Krause, Dr. Peter Brückner, Adresse siehe oben
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRA 9496 KI

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE309133018

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E-Mail: icp@icp-analytik.deTel: 04342 - 858300
Fax: 04342 - 858301

 

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Isabel Stein

Salucor GmbH
Raiffeisenstr. 27-29
70794 Filderstadt

 

Liste der Fotografen

Auf unserer Webseite nutzen wir eine Vielzahl von Bildern der Bilddatenbank fotolia.com. Aufgrund der zahlreichen Bilder bieten wir eine Liste mit den Namen der Fotografen als PDF an.

Hier klicken für die PDF-Liste der Fotografen-Namen.

Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir haben uns nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern verpflichtet und sind zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht bereit.

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.