Cadmium GrenzwertWas ist Cadmium?

Cadmium ist ein Schwermetall, das schon in geringen Konzentrationen im Trinkwasser bedenklich sein kann. Deshalb wird der Grenzwert für Cadmium im Zuge der EU-weiten Anpassung der Trinkwasserwerte stark gesenkt. Cadmium ist ein Kumulationsgift. Das heißt, aufgenommenes Cadmium wird in den inneren Organen gespeichert. Ist der Organismus über einen längeren Zeitraum der Cadmiumbelastung ausgesetzt, kann dies zu Organschäden an der Leber und besonders an den Nieren führen. Für Cadmium wird mit der Trinkwasserverordnung 2011 der zulässige Grenzwert von bisher 5µg/l auf 3µg/l gesenkt.

Nach der Novellierung 2023 liegt der Grenzwert weiterhin bei 0,003 mg/l.

Wie kommt Cadmium ins Wasser?

Cadmium ist ein Schwermetall, dass durch Industrieanlagen ins Trinkwasser gelangen kann. Auch verzinkte Wasserrohre können Cadmium ins Trinkwasser abgeben. Da Cadmium im Trinkwasser eine beträchtliche Gesundheitsgefährdung darstellt, wurde der zulässige Grenzwert in der neuen TrinkwV an die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation angenähert.

 

Empfehlungen bei Cadmium im Wasser?

Cadmium lässt sich mit Hilfe eines osmotischen Reinigungsverfahrens aus dem Trinkwasser herausfiltern. Dies ist recht aufwändig und die nötigen Filter-Anlagen sind relativ kostspielig. Wie auch bei Blei empfiehlt es sich bei Cadmium im Wasser, das Leitungswasser vor Benutzung eine Weile ablaufen zu lassen. Verzinkte Eisenrohre in alten Hausleitungen können ebenfalls der Grund für erhöhte Cadmiumwerte im Trinkwasser sein. In diesen Fällen sollten die alten Rohre in den Hausleitungen langfristig durch weniger gesundheitsschädliche Materialien ausgetauscht werden.

DAkkS Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen

Seit dem 25.10.21 hat die DAkkS das Dokument 71 SD40 11 zurückgezogen. Das sog. Trinkwassermodul der LAUG (Länderarbeitsgemeinschaft umweltbezogener Gesundheitsschutz) fand keine Zustimmung des Bundes, der eine Nachfolgeregelung in Gesetzesform präferiert. Eine Trinkwasseruntersuchungsstellenverordnung, auf die in TrinkwV und IfSG verwiesen wird, wird zukünftig (avisiert für Sommer 2023) rund um die Trinkwasserprobenahme zuständig sein. Wir empfehlen so lange weiterhin die Grundschulung für Basisprobenehmer und für Auffrischer die 5-Jahresregelung, da natürlich die DAkkS auch weiterhin die Kompetenz der Labore und Probenehmer in Bezug auf die Trinkwasserprobenahme überprüft.