Probenahmeschein Trinkwasser
Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 1. November 2011 ist der Bedarf an Probenehmern für Trinkwasser mit einem Probenahmeschein (Zertifikat) gestiegen. Viele Eigentümer sind gerade nach der Novellierung (November 2011) verpflichtet das Trinkwasser, welches Sie zur Verfügung stellen, durch qualifiziertes Personal (Probenahmeschein) überprüfen zu lassen (siehe § 31 TrinkwV 6/2023).
Um offizielle Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen durchzuführen und diese in einem akkreditierten Labor auswerten zu lassen, benötigt der Probenehmer unter anderem einen Sachkundenachweis. Die Trinkwasserverordnung verlangt entsprechend qualifiziertes Personal, so müssen die Wasserproben von geschulten Probenehmern entnommen werden. Nur diese Art von Proben werden von den zuständigen Behörden anerkannt. Mit einem Probenahmeschein für Trinkwasser weisen Sie vor, dass Sie erfolgreich an einer Probenehmerschulung für Trinkwasser teilgenommen haben und sich das Wissen für die fachgerechte Entnahme einer Trinkwasserprobe - inkl. Legionellen - angeeignet haben.
Als Probenehmer ist der Probenahmeschein notwendig. Für Probenahmen im gesetzliche geregelten Bereich müssen Probenehmer sich an ein akkreditiertes Labor wenden. Dort wird der Probenehmer ins QM-System aufgenommen und leistet dann den Anforderungen des Labors Folge (z.B. Unparteilichkeit, etc.).
Trinkwasser-Probenahmeschein über die Deutsche Wasserakademie
Bei der Deutschen Wasserakademie können Sie an einer eintägigen Schulung teilnehmen und bekommen das nötige Wissen einer sachgemäßen Entnahme von Trinkwasser für zugelassene Untersuchungsstellen vermittelt. Außerdem werden Sie umfassen über die Verordnung und Vorschriften informiert.
Nach der erfolgreichen Absolvierung der Schulung erhalten Sie ein Probenahmeschein (Zertifikat), welches Ihre Kenntnisse für die Probenahme nach Trinkwasserverordnung für zugelassene Untersuchungsstellen belegt.