Sachkundenachweis Trinkwasserverordnung
Ohne den richtigen Sachkundenachweis beim Probenehmer dürfen nach Trinkwasserverordnung keine Trinkwasserproben für zugelassene Untersuchungsstellen genommen werden. Über die Deutsche Wasserakademie kann der Schulungskurs für den Sachkundenachweis nach Trinkwasserverordnung besucht und mit Zertifikat abgeschlossen werden.
Inhalt der Schulung ist das Themenfeld rund um die regel- und normenkonforme Probenahme von Trinkwasser für zugelassene Untersuchungsstellen. Die Auswahl der geeigneten Probegefäße ist ebenso Gegenstand der Schulung wie auch die Durchführung der Entnahme von Trinkwasser selbst. Es werden Fehlerquellen in den Vorgängen vor, während und nach der Probenahme angesprochen.
Auch der frist- und fachgerechte Versand wird erläutert. Am Ende der Schulung können die Teilnehmer Ihren Abschluss zum Sachkundenachweis machen und können dann als geschulte Probenehmer nach der Trinkwasserverordnung aktiv werden.
Der Einsatz des Sachkundenachweises (nach Trinkwasserverordnung)
In öffentliche Gebäuden und nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung auch vermehrt in Wohneinheiten müssen –teilweise verpflichtend- Untersuchungen des Trinkwassers erfolgen. Hier dürfen nur qualifizierte Probenehmer (Sachkundenachweis nach Trinkwasserverordnung) tätig werden und die geforderten Entnahmestellen beproben. Zahlreiche Vermieter, Hauseigentümer und Betreiber von Großanlagen (Trinkwasseranlagen > 400 l Speicherkapazität) müssen beispielsweise Ihre Anlage systemisch auf Legionellen untersuchen lassen. Auch öffentliche Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser) müssen der Untersuchungspflicht nachkommen. Ein Probenehmer mit dem entsprechenden Sachkundenachweis entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung und kann hier die Zapfstellen für zugelassene Untersuchungsstellen beproben.